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Verpflichtungen

bei der Vermietung

Die niederländische Regierung schreibt verschiedene Verpflichtungen vor, wenn Sie Ihre Ferienunterkunft vermieten möchten. Villa Mer ist ein Vermietungsvermittler und klärt Sie gerne über diese Verpflichtungen auf. Auf dieser Seite informieren wir Sie daher über verschiedene Regeln und Vorschriften. Diese Übersicht ist nicht vollständig. Als Eigentümer sind Sie zudem selbst dafür verantwortlich, dass Sie alle Regeln und Verpflichtungen einhalten.

Gesetze und Vorschriften können sich zwischenzeitlich ändern. Bitte informieren Sie sich stets selbst über die aktuellen Gesetze und Vorschriften.

Eigennutzung oder keine Eigennutzung

Keine Eigennutzung der Ferienwohnung

Das ist aus folgendem Grund vorteilhaft: Sie können dann 100 % der Mehrwertsteuer zurückfordern, zahlen keine Pendlersteuer und erzielen optimale Vermietungserträge. Wenn Sie als Vermieter die Mehrwertsteuer zurückfordern (das gilt in jedem Fall, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen), können Sie nur dann 100 % der Mehrwertsteuer zurückfordern, wenn Sie selbst nie in der Ferienunterkunft übernachten. Bei eigenem Aufenthalt wird dies prozentual von der zurückzufordernden Mehrwertsteuer abgezogen. Als Eigentümer dürfen Sie die Ferienwohnung jedoch weiterhin zu Wartungszwecken betreten. Dies muss als Sperrzeitraum eingeplant werden.

Eigennutzung der Ferienwohnung (begrenzt)

Das ist aus folgendem Grund vorteilhaft: Sie zahlen dann keine Pendlersteuer, können weiterhin die Mehrwertsteuer zurückfordern, erzielen gute Vermietungserträge und können die Wohnung auch selbst genießen. Um keine Pendlersteuer zu zahlen, müssen Sie laut der Gemeinde Sluis die Eigennutzung auf maximal 90 Tage beschränken.

Die Gemeinde Sluis formuliert dies wie folgt: „Sie zahlen Pendlersteuer, wenn Sie eine Zweitwohnung besitzen und nicht in der Gemeinde wohnen, in der sich diese Wohnung befindet. Die Wohnung muss Ihnen oder Ihrer Familie mehr als 90 Tage im Jahr zur Verfügung stehen. Die tatsächliche Nutzung der Wohnung für 90 Tage ist nicht erforderlich, um einen Bescheid über die Pendlersteuer zu erhalten.“ (Quelle: https://www.sabewazeeland.nl/informatie-gemeentelijke-belastingen – 21. August 2024)

Eigene Nutzung der Ferienwohnung (unbegrenzt)

Dies ist aus folgendem Grund vorteilhaft: Sie können Ihre Ferienwohnung so oft genießen, wie Sie möchten. Die Provision ist jedoch höher, Sie zahlen mehr Steuern und die Mieteinnahmen sind geringer.

Rauchmelder

In allen Ferienunterkünften sind Rauchmelder gemäß den Vorschriften der niederländischen Regierung vorgeschrieben. Es gelten bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Typs der Rauchmelder und der Stelle(n), an der/denen diese angebracht werden müssen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Ferienunterkunft über ordnungsgemäße Rauchmelder verfügt. Wenn die Unterkunft die Anforderungen nicht erfüllt, riskieren Sie eine Geldstrafe.

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Energieeffizienzlabel

Alle Ferienunterkünfte müssen auf Anordnung der niederländischen Regierung über ein Energieeffizienzlabel verfügen. Auf unserer Seite mit Lieferanten finden Sie die Organisationen, die das Energieeffizienzlabel ausstellen können. Ein Energieeffizienzlabel gibt an, wie energieeffizient Ihre Wohnung ist und welche Energiesparmaßnahmen noch möglich sind. Dabei ist G das schlechteste Energieeffizienzlabel und A++++ das beste. Wenn Ihre Unterkunft nicht über einen Energieausweis verfügt, riskieren Sie eine Geldstrafe.

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Registrierungsnummer für touristische Vermietungen

Die Wohnungspolitik der Gemeinde Sluis enthält Vorschriften für die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie Ihre Wohnung im Register für touristische Vermietungen eintragen lassen müssen. Die Registrierungsnummer für touristische Vermietungen, die Ihre Wohnung daraufhin erhält, muss unter anderem auf der Website-Präsentation Ihrer Wohnung angegeben werden. Wenn Ihre Wohnung nicht registriert ist, obwohl dies hätte geschehen müssen, riskieren Sie eine Geldstrafe.

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