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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Villa Mer VOF

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND VERTRETUNG

Vermieter: der Eigentümer der Ferienunterkunft.

Vermittler: Villa Mer VOF, der im Namen des Vermieters für die Durchführung des Mietvertrags handelt.

Mieter: die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt. Der Mieter ist verantwortlich und haftet für die Erfüllung des Mietvertrags durch sich selbst, Mitgäste, Besucher, Haustiere und sonstige Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in oder auf dem Mietobjekt aufhalten.

Der Vermittlungs- und Auftragsvertrag zwischen dem Vermieter und dem Vermittler liegt auf Wunsch des Mieters beim Vermittler zur Einsichtnahme vor.

Der Vermittler handelt im Namen und auf Rechnung des Vermieters als Bevollmächtigter. Für den Abschluss, die Durchführung und die Abwicklung des Mietvertrags ist der Vermittler befugt, alle vernünftigerweise erforderlichen Handlungen vorzunehmen, darunter Reservierungen, Zahlungen und Schlüsselübergabe, Kommunikation mit dem Mieter, Bearbeitung von Beschwerden, Schäden und Kautionen, Besichtigungen und Übergaben, Inkassomaßnahmen sowie sonstige Vermietungsaufgaben.

Mitteilungen, Anfragen, Beschwerden und Zahlungen an den Vermittler gelten als rechtswirksam an den Vermieter gerichtet.

Der Vermittler ist befugt, im Namen des Vermieters Entscheidungen über die Durchführung des Mietvertrags zu treffen, darunter die Feststellung von Schäden, die Verrechnung von Kautionen, die Erteilung von Anweisungen an den Mieter sowie die Beendigung eines Aufenthalts bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ALLGEMEINES

1. Nach Erhalt des Vertrags hat der Mieter bis zum angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % der vereinbarten Miete zu leisten. Der Restbetrag der Miete ist spätestens bis zu dem vom Vermieter angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen.

2. Der Vermieter ist erst nach Eingang der Anzahlung an diesen Vertrag gebunden.

3. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, gerät er von Rechts wegen in Verzug. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Vermieter behält sich darüber hinaus das Recht vor, gesetzliche Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und sonstige angemessene Inkassokosten vom Mieter einzufordern.

RECHTE UND PFLICHTEN DES VERMIETERS

1. Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sauber, vollständig und in gutem Zustand an den Mieter zu übergeben.

2. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt zu allen angemessenen Zeiten zu besichtigen oder zu betreten, um notwendige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, unabhängig davon, ob diese durch Dritte ausgeführt werden oder nicht.

RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETERS

1. Der Mieter erklärt, mit der Lage, der Ausstattung und dem Zustand des Mietobjekts vertraut zu sein.

2. Der Mieter darf das Mietobjekt weder an Dritte untervermieten noch zur Nutzung überlassen, noch dürfen darin mehr Personen übernachten, als vertraglich vereinbart ist. Bei Überschreitung der genannten maximalen Personenzahl kann der Vermieter den Vertrag kündigen.

3. Der Mieter hat das Mietobjekt sorgfältig und bestimmungsgemäß als Ferienunterkunft zu nutzen, unter Beachtung der für die Ferienunterkunft, die Wohnanlage und die dazugehörigen Einrichtungen geltenden Hausordnung. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietobjekt, am Inventar, an den Gemeinschaftsräumen, Parkeinrichtungen, Aufzügen, Gärten und sonstigen Einrichtungen sowie für das Fehlen von Inventar, soweit diese Schäden oder das Fehlen durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, seiner Mitgäste, Besucher oder Haustiere verursacht werden.

4. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft nach Ablauf der Mietdauer zusammen mit der darin befindlichen Einrichtung sauber und in gutem Zustand zu übergeben.

5. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Buchung anzugeben, ob er ein Haustier mitbringt. Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Der Mieter haftet für Belästigungen oder Schäden, die durch Haustiere entstehen können.

6. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich als Ferienunterkunft nutzen und darf dort insbesondere keinen Beruf ausüben oder ein Gewerbe betreiben.

7. Es ist verboten, in der Ferienunterkunft andere Geräte zum Kochen oder Waschen zu verwenden als die, die vom Vermieter dort angebracht oder aufgestellt wurden. Es ist nicht gestattet, Zelte, Partyzelte oder ähnliche Einrichtungen im Garten des Mietobjekts aufzustellen.

8. Sofern nicht anders vereinbart, bringt der Mieter seine eigene Bettwäsche mit. Die Nutzung der Betten ohne Bettwäsche ist nicht gestattet.

9. Es ist dem Mieter untersagt, durch Musik oder Lärm seine Umgebung zu belästigen.

10. Das Aufladen von Elektroautos, Hybridfahrzeugen, Motorrollern, Golfwagen und ähnlichen Fahrzeugen über die Stromanschlüsse des Mietobjekts ist nicht gestattet. E-Bikes sind hiervon ausgenommen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch das Aufladen, Abstellen oder die Nutzung solcher Fahrzeuge oder Akkus entstehen.

11. Die Organisation von Feiern, Veranstaltungen, Versammlungen, Junggesellenabschieden oder ähnlichen Aktivitäten ist nicht gestattet.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

1. Die Bereitstellung der Ferienunterkunft an den Mieter erfolgt durch Übergabe der Schlüssel oder eines anderen vom Vermieter bestimmten Zugangsmittels. Bis zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe kann der Vermittler im Namen des Vermieters ohne weitere Angabe von Gründen eine Kaution für die Ferienunterkunft vom Mieter verlangen.

2. Festgestellte Schäden, das Fehlen von Inventar oder Mietgegenständen, zusätzliche Reinigungskosten, Reparaturkosten und sonstige Kosten, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Mieters ergeben, dürfen vom Vermieter mit der Kaution verrechnet werden. Übersteigt der Schaden die Höhe der Kaution, haftet der Mieter für den darüber hinausgehenden Betrag. Für die Kaution gelten zudem die Kautionsbestimmungen von Villa Mer. Die aktuellen Kautionsbestimmungen sind unter www.villamer.nl/borgreglement veröffentlicht.

3. Die Ferienunterkunft kann ab dem vom Vermieter angegebenen Zeitpunkt bezogen werden. Der Mieter erhält im Voraus Informationen über den Ablauf bei der Ankunft und die späteste Check-in-Zeit. Kann der Mieter nicht vor diesem Zeitpunkt anreisen, muss er den Vermittler rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen.

4. Der Mieter hat das Mietobjekt, das vorhandene Inventar und den Reinigungszustand unmittelbar nach der Ankunft zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen, Mängel, Schäden oder fehlendes Inventar sind dem Vermittler so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft, zu melden. Wird eine Meldung nicht rechtzeitig erfolgen, gilt das Mietobjekt als in gutem Zustand, vollständig, sauber und vertragsgemäß übernommen, vorbehaltlich von Mängeln, die vernünftigerweise nicht früher entdeckt werden konnten. Der Mieter hat dem Vermittler die Möglichkeit zu geben, eine gemeldete Beanstandung oder einen Mangel zu untersuchen und, soweit möglich, zu beheben.

5. Zum Mietpreis hinzukommende Kosten müssen im Voraus zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und im Mietvertrag aufgeführt werden.

6. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Diebstahl, Beschädigung des Eigentums des Mieters oder Unfällen, es sei denn, ihm trifft ein Verschulden. In diesem Fall ist der Vermieter in keinem Fall verpflichtet, Kosten oder Schäden zu ersetzen, die über den Umfang hinausgehen, den eine normale Haftpflichtversicherung unter diesen Umständen abdeckt.

7. Haustierfreie und rauchfreie Unterkünfte sind nicht speziell für Gäste mit Allergien geeignet oder vorgesehen. Der Vermieter kann nicht garantieren, dass die Unterkünfte tatsächlich frei von Spuren von Haustieren und Rauch sind, und haftet daher nicht für allergische Reaktionen oder deren Folgen während oder nach einem Aufenthalt.

8. Der Vermieter ist bestrebt, einen einwandfreien Betrieb von WLAN und Fernseher zu gewährleisten. Der Vermieter und der Vermittler können jedoch keine Garantie hinsichtlich der Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Reichweite oder des störungsfreien Betriebs dieser Einrichtungen geben.

Störungen oder Beschwerden bezüglich dieser Einrichtungen werden ausschließlich während der regulären Öffnungszeiten bearbeitet. Der Vermieter und der Vermittler haften nicht für Schäden, die durch Störungen oder Ausfälle dieser Einrichtungen entstehen.

9. Der Vermieter haftet nicht für Mängel bei der Erfüllung des Mietvertrags, sofern diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Unter höherer Gewalt sind unter anderem zu verstehen: Sturm, Überschwemmung, Naturgewalten, Brand, Blitzeinschlag, Stromausfall, Wasserschaden, Pandemien, Epidemien, staatliche Maßnahmen, Krieg, Terrorismus, Streiks, Störungen der Infrastruktur und sonstige Umstände, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Vermieters liegen. Im Falle höherer Gewalt ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder zu kündigen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.

10. Der Vermieter und der Vermittler sind bestrebt, den Mieter im Voraus über ihnen bekannte Arbeiten zu informieren, die den Aufenthalt beeinträchtigen könnten. Für Bauarbeiten, Instandhaltungsarbeiten oder damit verbundene Beeinträchtigungen in oder in der Nähe der Ferienunterkunft, von denen der Vermieter und der Vermittler keine Kenntnis hatten und vernünftigerweise auch keine Kenntnis haben konnten, können sie nicht haftbar gemacht werden.

11. Im Falle eines Notfalls, bei dem eine unmittelbare Gefahr für Personen, Tiere oder Eigentum besteht, muss der Mieter unverzüglich die Notrufnummer 112 anrufen.

12. Dringende Störungen und Notfälle, darunter Aussperrungen, vollständiger Stromausfall, schwere Wasseraustritte und Abflussverstopfungen, sind außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption ausschließlich über die vom Vermittler angegebene Notrufnummer zu melden.

13. Muss im Falle einer Aussperrung durch den Mieter ein Schlüsseldienst oder ein anderer externer Dienstleister hinzugezogen werden, werden die tatsächlich entstandenen Kosten vollständig dem Mieter in Rechnung gestellt, einschließlich etwaiger Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge.

14. Der Vermieter und der Vermittler übernehmen keine Haftung für Schäden, Folgeschäden, zusätzliche Aufenthaltskosten oder sonstige Kosten, die sich aus dem Verlust von Schlüsseln, dem Aussperren oder der unsachgemäßen Nutzung von Zugangsmitteln ergeben.

AUFLÖSUNG

1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist:

a. Wenn zu Beginn der Mietdauer der volle Mietbetrag nicht entrichtet wurde.

b. Wenn der Mieter es versäumt, das Mietobjekt gemäß den Bestimmungen in Artikel 3 der „Sonstigen Bestimmungen“ zu beziehen.

c. Wenn der Mieter das Mietobjekt vorzeitig verlässt.

d. Wenn der Mieter die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Hausordnungen nicht ordnungsgemäß erfüllt.

STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Mieter muss seine Stornierung per E-Mail oder Brief an den Vermittler unter Angabe seiner Reservierungsnummer, seines Namens, seines Ankunftsdatums und der Adresse der gebuchten Ferienunterkunft mitteilen.

2. Wird der Mietvertrag storniert, fallen neben den fälligen Verwaltungsgebühren auch Stornierungsgebühren an:

Bei Stornierung mehr als 3 Monate vor dem Anreisetag: 15 % des Reisepreises.

Bei Stornierung zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor dem Anreisetag: 50 % des Reisepreises.

Bei Stornierung zwischen 1 Monat und 2 Wochen vor der Anreise: 85 % des Reisepreises.

Bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor der Anreise: der gesamte Reisepreis.

Die hier genannten Stornierungskosten übersteigen nicht den Reisepreis. Diese Bestimmungen gelten auch im Falle einer Reisewarnung und/oder einer Quarantänepflicht bei Ankunft und/oder Rückkehr des Mieters. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen Gutschein, eine Umbuchung oder eine andere Form der Entschädigung.

3. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Ermäßigung der Stornogebühren, eine Rückerstattung oder eine sonstige Entschädigung, wenn die stornierte Ferienunterkunft für denselben Zeitraum ganz oder teilweise weitervermietet wird.

ANWENDBARES RECHT

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, deren Inhalt oder deren Zustandekommen ergeben, unterliegen niederländischem Recht und sind entsprechend auszulegen. Die Gesetze anderer Rechtsordnungen finden keine Anwendung und haben keinen Einfluss auf die verfügbaren Rechtsmittel.

Version 2027.1