ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Villa Mer

Ausserdem gelten die folgenden Bestimmungen

1. Villa Mer ist Vermittler zwischen Ferienhauseigentümer und Mieter. Der Vermittlungsvertrag zwischen Villa Mer und dem Eigentümer (im Folgenden Vermieter genannt) des Ferienhauses kann im Büro von Villa Mer eingesehen werden.

2. Nach Empfang dieses Vertrages zahlt der Mieter dem Vermieter ein Hangeld in höhe von mindenstens 50% der vereinbarten Gesamtmietsumme plus Verwaltungsgebühren. Das Handgeld gilt als Vorschuss auf die Miete und wird daher bei der Endabrechnung vor der vereinbarten Mietsumme und Verwaltungsgebühren abgezogen.

3. Der Vermieter is erst nach Erhalt des Handgeldes an diesen Vertrag gebunden.

RECHTE EN PFLICHTEN DES VERMIETERS

1. Der Vermieter hat sich durch Unterzeichnung dieses Vertrages dazu verpflichtet das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an der Mieter zu übergeben.

2. Der Vermieter darf das Mietobjekt zu allen üblichen Zeiten in Augenschein nehmen oder betreten um notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen.

RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETERS

1. Der Mieter erklärt, dass er über Lage, Einrichtung und gutunterhaltenem Zustand des Mietobjektes völlig unterrichtet ist.

2. Der Mieter darft das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Im Mietobjekt dürfen nicht mehr Personen übernachten, als in diesem Vertrag vereinbart worden ist. Wird die oben genannte maximale Personenzahl überschritten, kann der Vermieter den Vertrag auflösen.

3. Der Mieter wird das Mietobjekt wie ein guter Hausherr benutzen, ihn ordentlich bewohnen mit Berücksichtigung der Ordnungsverfassung, die für die zuständige Ferienunterkunft in Kraft ist und/oder der Ordnungsverfassung des Erholungsgebietes, worauf sich die betreffende Ferienunterkunft befindet: wobei er sich verpflichtet, alle Schäden ausgenommen Feuersgefahr, unverzüglich zu ersetzen, die durch sein Zutun an dem Mietobjekt, der Ausstattung, dem Hausrat oder anderweitig enstanden sind. Die Verpflichtung zu unverzüglichem Schadenersatz gilt auch für abhanden gekommene Teile des Mietobjektes, der Ausstattung oder des Inventars.

4. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nach Beendigung der Mietfrist einschliesslich dem darin befindlichen inventar in sauberem Zustand zurückzugeben.

5. Der Mieter ist verpflichtet bei der Buchung dem Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, dass er ein Haustier mitbringen möchte. Dieses ist nur auf vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Mieter haftet für Schäden und Störungen die durch Haustiere hervorgerufen sind.

6. Der Mieter wird das Mietobjekt ausschliesslich zu Urlaubszwecken verwenden und darf in den gemieteten Räume weder Beruf noch Geschäft ausüben.

7. Es is verboten, in dem Mietbojekt andere Geräte für Koch-, Heizungs- oder Wasch-zwecke zu verwenden, als die darin vom Vermieter angebrachten oder aufgestellten Geräte.  Es ist verboten Zelte, usw. im Garten aufzustellen.

8. Der Mieter wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Bettwäsche, Hand- und Küchentücher selbst mitbringen. Es ist dem Mieter nicht erlaubt, die Betten in der Unterkunft ohne Bettwäsche zu benutzen.

9. Es ist dem Meiter untersagt, durch Musizieren oder Lärmen andere zu belästigen.

10. Es ist verboten, Elektroautos, Golfwagen usw. am Mietobjekt aufzuladen. Das Aufladen von Elektrofahrrädern ist erlaubt.

ALLGEMEIN

1. Die Übergabe des Mietobjektes an den Mieter erfolgt durch Aushändigung der Hausschlüssel. Bis zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen vom Mieter eine Kaution für das Mietobjekt verlangen.

2. Die Ferienunterkunft soll zwischen 15.00 und 16.00 Uhr am Ankunftstag bezogen werden. Mieter, die nicht rechtzeitig bei ihrer Ferienadresse ankommen (können), sind verpflichtet, die Vermieter/Schlüsselbewahrer darüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

3. Der Mieter hat das Mietobjekt mit dem gesamten Inventar, übergenommen, es sei denn, er erhebt hiergegen innerhalb von eine Stunde nach Einzug beim Vermieter Einspruch. Der Vermieter ist verpflichtet, nach Beendigung der Mietfrist auf Verlangen des Mieters auf dem Original des Mietvertrages zu bestätigen, dass das Mietobjekt mit dem darin befindlichten Inventar dem Vermieter wieder übergeben worden ist.

4. Zusätzliche Kosten der Mietsumme müssen im voraus zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und auf dem Mietvertrag angegeben werden.

5. Der vermieter haftet nicht bei Diebstahl, Beschädigung von Eigentum des Mieters oder Unfällen, das alles unter Vorbehalt der Schuld seinerseits. Der Vermieter haftet dann nicht mehr bei Mehrkosten oder Schäden, als eine normale WA-Versicherung unter diesen Umständendecken würde.

6. Haustierfreie und rauchfreie Unterkünfte sind nicht speziell für Gäste mit Allergien geeignet und bestimmt. Der Vermieter kann nicht garantieren, dass die Unterkünfte tatsächlich frei von Spuren von Haustieren und Rauch sind und haftet daher nicht für allergische Reaktionen oder deren Folgen während oder nach einem Aufenthalt.

LÖSUNG

1. Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Inverzugsetzung oder Zwischenkunft von Richter oder Scheidsmann in den nachstehenden Fällen als gelöst zu betrachten:

a. wenn zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht die volle Meitsumme entrichtet ist.

b. wenn der Mieter das Mietobjekt vorzeitig räumt.

c. wenn der Mieter ohne vorherige briefliche, telefonische oder per E-Mail Benachtrichtigung am Tage, an dem die Mietfrist beinnt, bis 16.00 Uhr das Mietverhältnis nicht übernommen hat.

d. wenn die Mieter den Verpflichtungen dieses Vertrages und/oder der/den Ordnungsbestimmung/en nicht nachkommt

STORNIERUNG

1. Sie müssen Ihre Stornierung per E-Mail oder Brief an Villa Mer mit Ihrem Namen, Anreisetag und dem Code des gebuchten Objekts abgeben. Sie können Ihre Kündigung auch telefonisch abgeben, wenn Sie unmittelbar danacH eine Bestätigung per E-Mail oder Brief senden. Wird der Vertrag gekündigt, sind zusätzlich zu den geschuldeten Verwaltungskosten auch Annullierungskosten geschultdet;

·          Bei Annullierung mehr als 3 Monate vor dem Ankunftstag: 15% der Reisesumme;

·          Bei Annullierung von 3 Monaten bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 50% der Reisesumme;

·          Bei Annullierung vor 1 Monat bis 2 Wochen vor Anreise: 85% der Reisesumme

·          Bei Annullierung innerhalb von 2 Wochen vor Anreise: die volle Reisesumme.

Die hier genannten Stornogebühr übersteigen nicht die Reisesumme. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese Bestimmungen gilten auch im Falle eine Reisewarnung – und/oder Quarantänepflicht bei Ankunft und/oder Rückkehr des Mieters. Es werden keine Gutscheine oder Umbuchungen angeboten.

ANWENDBARES RECHT

1. Diese AGB und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder aus deren Inhalt oder Zustandekommen ergeben oder aber damit zusammenhängen, unterliegen niederländischem Recht und werden entsprechend ausgelegt. Fremdes Recht ist somit nicht anwendbar und bestimmt nicht, welche Rechtsmittel offen stehen.