Rücktrittsversicherung

Es kann vorkommen, dass ein gebuchter Urlaub nicht stattfinden kann oder dass Sie z. B. wegen einer schweren Krankheit nach der Hälfte Ihres Urlaubs nach Hause zurückkehren müssen. Deshalb können Sie über Villa Mer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Das ist ideal. Denn das gilt nicht nur vor der Abreise, sondern auch während Ihres Urlaubs.

Es ist mehr versichert, als Sie denken

Viele Menschen wissen nicht, dass eine Reiserücktrittsversicherung auch im Falle einer Schwangerschaft, einer neuen Arbeitsstelle oder einer Scheidung in Anspruch genommen werden kann, sondern bringen eine Reiserücktrittsversicherung nur mit Krankheit oder Sterben in Verbindung.

Versicherungsschutz vor und während der Reise gegen Stornierungskosten und ungenutzte Reisetage

  • Auch für Last-Minute-Buchungen
  • Auch für den Fall, dass Sie Ihren Urlaub abbrechen müssen
  • Die Reiserücktrittsversicherung gilt nicht nur für Krankheit oder Sterben

Wichtig zu wissen!

Für eine optimale Deckung Ihrer Reiserücktrittsversicherung ist es wichtig, dass Sie diese innerhalb von 7 Tagen nach Buchung des Urlaubs abschließen (siehe auch Artikel 9.2.5. der Versicherungsbedingungen).

Was kostet das?

Die Kosten sind 5,5 % Prämie auf die Miete, 3,50 € Policengebühren und 21 % Versicherungssteuer. Rechenbeispiel: Wenn die Grundmiete Ihrer Unterkunft € 1.000,- beträgt, zahlen Sie € 70,79 für die Rücktrittsversicherung.

Wie Sie eine Versicherung abschließen

  • Wenn Sie Ihren Urlaub online, per E-Mail oder per Telefon buchen, haben Sie die Möglichkeit, sofort eine Versicherung abzuschließen.
  • Rufen Sie Villa Mer an oder schicken Sie eine E-Mail, wenn Sie die Reiserücktrittsversicherung zu einem späteren Zeitpunkt noch hinzufügen möchten (dies muss dann innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung des Urlaubs geschehen, siehe oben)
Häufig gestellten Fragen Versicherungsbedingungen